M. Evertz Computing Sinzig

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von M.Evertz Computing PDF  | Drucken |  E-Mail

§ 1 Geltung der AGBs

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBs. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unser Verkaufspersonal ist zu mündlichen Zusagen nicht berechtigt.Unsere AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden AGBs des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, selbst wenn der Käufer auf diese verweist.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben und Konzeptionen. Diese und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung durch uns.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung/Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und/oder Auslieferung der Ware bzw. Bereitstellung des Systems. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder Scheckzahlung. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Wir sind berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung von 30% nach Auftragserteilung anzufordern. Etwaige andere Absprachen werden separat auf der Auftragsbestätigung aufgeführt. M.Evertz Computing ist berechtigt, bei Verzögerungen, die seitens des Auftraggebers verursacht worden sind (fehlende Unterlagen und Informationen, die zur Umsetzung der Dienstleistung benötigt werden), die Abschläge, spätestens 8 Tage nach der ersten Erinnerung, in Rechnung zu stellen. Änderungen, die innerhalb des Abnahmeformulars aufgeführt sind, werden im Rahmen der in der Auftragserteilung festgelegten Pauschale einmalig umgesetzt. Darüber hinaus weitergehende Veränderungen werden neu angeboten und sind nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten. Die Auftragsabnahme gilt auch als erteilt, wenn das zugesendete Abnahmeformular nicht innerhalb von 10 Werktagen zurückgesendet worden ist. Regelmäßig anfallende Dienstleistungen und anfallende Lizenz- oder Mietgebühren werden entweder in monatlichen Beträgen gezahlt. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro/netto 10,-- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann M.Evertz Computing Vorauszahlungen verlangen. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung/Sperrung des Accounts/Abschalten der Domain berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen.

§ 4 Lieferzeiten (Fertigstellungstermine)

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Vorlage der für das Projekt benötigten Unterlagen an uns. Hieraus resultierende Verzögerungen der Fertigstellung hat M.Evertz Computing nicht zu verantworten. Sind die im Angebot bzw. im Pflichtenheft aufgeführten Leistungen umgesetzt und kann ein Abschluss des Projektes aufgrund fehlender Informationen des Auftraggebers nicht fertiggestellt werden, so ist M.Evertz Computing berechtigt nach 14 Tagen ab Meldung der Fertigstellung eine Rechnung über die Gesamtsumme des Projektes zu stellen.

§ 5 Geheimhaltungspflicht

M.Evertz Computing verpflicht sich die im Zuge der Projektumsetzung bekannt gewordenen internen Informationen über den Auftraggeber geheim zu halten.

§ 6 Mängelanzeige

Mängel im Ablauf der Website sind durch den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Projektes, schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Behebung von Mängeln

Vor Verjährung der Mängelansprüche werden mangelhafte Umsetzungen unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche nachgebessert. Die Frist beträgt gegenüber dem Auftraggeber 1 Jahr. Mehrfache Abhilfen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Mängelansprüche, insbesondere Minderung oder Rücktritt, geltend gemacht werden.

§ 8 Haftung

Wir stehen dem Auftraggeber nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Leistungen und Produkte zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür im Vorfeld schriftlich ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist. Für Schäden wegen Rechtsmängel, die ausschließlich durch M.Evertz Computing verursacht worden sind und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Die Haftung für jede Form der Unmöglichkeit wird, soweit nicht ohnehin vom Gesetz ausgeschlossen, auf das anderthalbfache des Kaufpreises begrenzt. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir maximal in Höhe des anderthalbfachen Kaufpreises. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung maximal auf die Höhe des anderthalbfachen Kaufpreises beschränkt. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Veränderungen an Produkten und Dienstleistungen, die nicht den Original-Umsetzungen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.

§ 9 Domainnamen

Domainnamen werden auf Wunsch des Kunden durch die M.Evertz Computing oder beauftragte Partner bei dem jeweiligen NIC registriert. Die Daten der Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC oder durch uns bestätigt ist. Alle angeforderten Domainnamen werden im Namen des Kunden und des jeweiligen Providers bei der jeweiligen NIC eingetragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der M.Evertz Computing ausgeschlossen. Sofern die jährliche Gebühr für die Sicherung des Domainnamens nicht im Vorfeld im voraus entrichtet worden ist, sondern monatlich eingezogen wird, muss bei einer Kündigung der Domainpreis für die entsprechenden Jahre (Vorgabe des jeweiligen NIC) vollständig bezahlt werden. Die M.Evertz Computing behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere mit folgendem Inhalt:
Pornographie
Kinderpornographie
Sodomie
Rassenhass
Verbotene Parteien und/oder deren Programme
Aufruf zur Gewalt
Aufruf zur strafbaren Handlung
Radikale oder verfassungsfeindliche Parteien/Gruppen, die offiziell verboten sind
Seiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzwidrig sind.

§ 10 Gewährleistung / Garantie / Datensicherung / Webspace

Der Kunde stellt die M.Evertz Computing von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Die M.Evertz Computing haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von eMail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Die M.Evertz Computing übernimmt keine Garantie dafür, dass der Account / Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung der M.Evertz Computing ist die Stellung des Accounts / Servers. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Bedienungsfehler des Kunden verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall auf die Höhe des Auftragswertes, max. jedoch Euro 200,-- beschränkt. Der Kunde sollte seine Daten eigenverantwortlich zusätzlich sichern.

§ 11 Veröffentlichte Inhalte / gespeicherte Daten

Der Kunde stellt die M.Evertz Computing von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem Account / Server frei. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen- Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die M.Evertz Computing kann den Vertrag fristlos kündigen und den Account / Server sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt. Es besteht von Seiten der M.Evertz Computing keine Prüfungspflicht der Daten des Kunden. Die M.Evertz Computing behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden sofort zu sperren, falls dieser Dinge auf seinem Account / Server einrichtet, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über eMail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Sperrung des Servers / Accounts.

§ 12 Softwarelizenzen / Mietsoftware

Die von M.Evertz Computing dem Kunden zur Verfügung gestellten Lizenzen für Software bzw. die von M.Evertz Computing eigens entwickelte Software, die vom Kunden gemietet wird, hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und ist einen Monat vor Ende der Laufzeit kündbar. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf des Vertrages wird M.Evertz Computing die zur Verfügung gestellte Software abschalten. Ausnahmen sind im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Fertigstellung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Produkte und Dienstleistungen vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen (die virtuelle Präsentation abzustellen) und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Die hieraus entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.

§ 14 Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 5,00 erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Sinzig. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Käufers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Sinzig, Februar 2005

 
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